- Seitenstruktur
- 1. Wer kann teilnehmen?
- 2. Anmeldung - Warum?
- 3. Anmeldung für Fortführungskurse
- 4. Anmeldung - Wo und Wie?
- 5. keine Anmeldebestätigung
- 6. Abmeldung
- 7. Ermäßigungen
- 8. Rückerstattungen
- 9. Veranstaltungsorte
- 10. Bescheinigungen, Quittungen
- 11. Ferien
- 12. Haftung/Unfälle
Hinweise für Teilnehmer/-innen
Anmeldung - Warum?
Die Anmeldung ist für alle Veranstaltungen mit Ausnahme der Einzelvorträge und Konzerte erforderlich: Nur so lassen sich Überbelegungen (Mindestteilnahme in der Regel 10 Personen) rechtzeitig erkennen.
Die Anmeldung beinhaltet kein Risiko: Bei Kursen dient die erste Unterrichtsveranstaltung zur Information und Orientierung. Verbindlich ist eine Anmeldung erst ab der zweiten Unterrichtsveranstaltung (siehe auch “Gebührenerstattungen”).
Anmeldung für Fortführungskurse
Eingeschriebene Teilnehmer/-innen können ihren jeweiligen Fortführungskursus in der Rückmeldewoche belegen. Nähere Informationen erteilt der Kursusleiter/die Kursusleiterin.
Anmeldung - Wo und Wie?
Die Anmeldung erfolgt in den genannten VHS-Geschäftsstellen: Durch Barzahlung der Gebühr. Die Kassen- bzw. Einzahlungsquittung gilt als Teilnehmerausweis. Durch schriftliche bzw. elektronische Anmeldung mit Abbuchungserlaubnis. Durch telefonische Anmeldung mit gleichzeitiger Abbuchungserlaubnis. Bei schriftlicher und telefonischer Anmeldung erhalten Sie von der VHS keine Anmeldebestätigung.
keine Anmeldebestätigung
Bei schriftlicher und telefonischer Anmeldung erhalten Sie von der VHS keine Anmeldebestätigung.
Abmeldung
Eine Abmeldung muss bei einer der VHS-Geschäftsstellen erfolgen. Sie entbindet nur dann von der Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühr, wenn sie bis zum genannten Anmeldetermin eingegangen ist.
Bei Veranstaltungen, für die kein Anmeldetermin benannt ist, dient die erste Unterrichtsveranstaltung zur Information und Orientierung. Eine Ummeldung in einen anderen Kurs im jeweiligen Programmbereich oder eine Abmeldung muss vor der 2. Unterrichtsveranstaltung erfolgen.
Eine Abmeldung bei der/dem Kursleiter/-in ist nicht möglich.
Ermäßigungen
erhalten Inhaber/-innen des "Sozialpasses" der Stadt Detmold, sowie Bürger/-innen aus Horn-Bad Meinberg und Schlangen bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung. Schüler/-innen und Studenten sowie Studentinnen erhalten eine Ermäßigung bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises.
Alle Berechtigungsnachweise gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument.
Rückerstattungen
sind nur gegen Vorlage des Teilnehmerausweises möglich. Bei Kursen, Arbeits- und Gesprächskreisen erfolgen sie in voller Höhe, wenn sie vom Teilnehmer bzw./von der Teilnehmerin vor der 2. Unterrichtsveranstaltung gewünscht werden; danach sind Erstattungen nicht mehr möglich. Bei Seminaren, Studienfahrten u.ä. Veranstaltungen können Erstattungen nur bis zum Ablauf des jeweils angegebenen An- und Abmeldetermin vorgenommen werden. Weitere Einzelheiten sind aus der Entgeltordnung zu ersehen.
Bescheinigungen, Quittungen
über den regelmäßigen Besuch von Kursen, Lehrgängen, Seminaren usw. können bis 12 Monate nach Ende der Maßnahme in den Geschäftsstellen gegen Entrichtung einer Gebühr von EURO 3,- angefordert werden.
Ferien
Während der allgemeinen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, keine Veranstaltungen der VHS statt.
Haftung/Unfälle
Die VHS übernimmt keine Haftung bei Schäden jeglicher Art und Diebstählen sowie für verlorene Gegenstände. Unfälle sind der VHS sofort zu melden, damit geprüft wird, ob im Rahmen der bestehenden Versicherungen Schutz gewährt werden kann.

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